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Grundsteuerreform 2025

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Die Grundsteuer wird zunächst als Gesamtbetrag dem Eigentümer des Grund und Bodens – Grundsteuer A und B Bei Bescheiden für Grundstücks-, Erben- oder Eigentumsgemeinschaften wird – Dies wird unterschiedlich gehandhabt: Variante 1: eine „verantwortliche“ Person zahlt – Ab 2025 wird die Steuer zunächst dem Eigentümer zugerechnet und dieser muss sich
Die Grundsteuer wird zunächst als Gesamtbetrag dem Eigentümer des Grund und Bodens