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Konkretisierungen der Waiving-Bedingungen im Rahmen des Registrierungsverfahrens nach REACH (English Version) | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/konkretisierungen-der-waiving-bedingungen-im-rahmen-des-registrierungsverfahrens-nach-reach-english-version/

Durchführung einzelner Prüfungen zu verzichten, wenn dies ausreichend begründet wird – Der Verzicht auf die Durchführung einzelner Prüfungen wird in REACH als „Waiving“ – Als „expositionsbezogenes Waiving“ wird ein Verzicht auf die Durchführung von Studien – Ergänzend wird auch in Anhang IX auf das expositionsgesteuerte Waiving eingegangen
Durchführung einzelner Prüfungen zu verzichten, wenn dies ausreichend begründet wird