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Recht

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Über die Staatliche Landesfachstelle fördert der Freistaat Bayern den Aufbau und die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in allen Landesteilen im Sinne des Landesentwicklungsprogramms.
auf die Arbeit öffentlicher Bibliotheken Einfluss hat: Art. 3 Abs. 1: Bayern wird