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Recht

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Über die Staatliche Landesfachstelle fördert der Freistaat Bayern den Aufbau und die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in allen Landesteilen im Sinne des Landesentwicklungsprogramms.
auch auf die Arbeit öffentlicher Bibliotheken Einfluss hat: Art. 3 Abs. 1: Bayern wird

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Über die Staatliche Landesfachstelle fördert der Freistaat Bayern den Aufbau und die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in allen Landesteilen im Sinne des Landesentwicklungsprogramms.
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