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Übergangsregel: für Bibliotheken bleibt es bis 2. April bei den bisherigen Zugangsbestimmungen und Maskenpflicht

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Über die Staatliche Landesfachstelle fördert der Freistaat Bayern den Aufbau und die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in allen Landesteilen im Sinne des Landesentwicklungsprogramms.
BayIfSMV wird verlängert bis 2. April.