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Neue Corona-Verordnung – Anpassungen in Bezug auf Freizeit- und Breitensport – LSVBW

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Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am heutigen Montag, 19. April 2021, auch eine kleine Änderungen für den Freizeit- und Breitensport in Kraft. Damit setzt die Landesregierung Baden-Württembergs bereits jetzt um, was die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf bundesweiter Ebene ebenfalls vorsehen. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Version hat vorerst bis zum 16. Mai 2021 Gültigkeit.
und Einschränkungen von Einrichtungen (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird

Bekämpfung von Diskriminierung – Sport und Inklusion – LSVBW

https://www.lsvbw.de/bekaempfung-von-diskriminierung-sport-und-inklusion/

Wie kann der Sport Brücken bauen und echte Teilhabe ermöglichen? Genau darum geht es am 2. Juli 2025 ab 18:30 Uhr (offizieller Beginn 19:00 Uhr) im SpOrt Stuttgart, wenn hochkarätige Gäste wie Marie-Amélie Le Fur und Ministerin Theresa Schopper über Inklusion im Sport diskutieren.
Thema Antidiskriminierungspolitik im deutsch-französischen Kontext organisiert wird

Hospitalisierungsinzidenz spielt in der neuen Corona-VO eine übergeordnete Rolle – LSVBW

https://www.lsvbw.de/hospitalisierungsinzidenz-spielt-in-der-neuen-corona-vo-eine-uebergeordnete-rolle/

Die Bewertungsgrundlage des aktuellen Infektionsgeschehens verändert sich, um die drohende Überlastung der Intensivstationen der Krankenhäuser in Baden-Württemberg zu verhindern. Anstelle der 7-Tage-Inzidenz tritt nun die Hospitalisierungsinzidenz.
September 2021 in Kraft tretenden Corona-Verordnung wird weiterhin zwischen immunisierten