Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung https://www.ingolstadt.de/Service/B%C3%BCrgerservice/Allgemeine-Hinweise/index.php?La=1&object=tx%2C465.1872.1&kat=&kuo=2&sub=0
Die Prüfung, ob die Kriterien erfüllt sind, wird ausschließlich vom ZBFS geführt.
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