Standortbescheinigung – Informationszentrum-Mobilfunk https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/2023/05/09/standortbescheinigung/
Nur die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erlaubt einem Mobilfunkbetreiber, eine Sendeanlage in Betrieb zu nehmen.
physischen Abstand zur Sendeanlage der gesetzlich festgelegte Grenzwert erreicht wird
