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HEIKO – Heidelberger Kooperationsmodell | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Leben/HEIKO+_+Heidelberger+Kooperationsmodell.html

Neues Heidelberger Kooperationsmodell „HEIKO“ soll verhindern, dass Kinder nach einer Scheidung zum Streitobjekt der Eltern werden​ Zum 1. März 2007 haben sich auf Initiative der Stadt Heidelberg das Familiengericht, das städtische Jugendamt, der Anwaltsverein und Beratungsstellen auf das gemeinsame Kooperationsmodell „HEIKO“ geeinigt. „HEIKO“ ist die Abkürzung für das bisher einmalige Heidelberger Kooperationsmodell für die bei Trennung und Scheidung in familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen. Ziel des Kooperationsmodells ist es, Kinder nach einer Scheidung so weit wie möglich vor negativen Folgen, wie beispielsweise einem Machtkampf zwischen den Eltern, zu bewahren.​
auf gesamter Bundesebene allen örtlichen Anwaltsvereinen als Standard vorstellen wird

MNF_13.09.2023 Campus Im Neuenheimer Feld: Partner haben gemeinsame Umsetzungsvereinbarung erarbeitet | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/entwickeln/mnf_13_09_2023+campus+im+neuenheimer+feld_+partner+haben+gemeinsame+umsetzungsvereinbarung+erarbeitet.html

Das Land Baden-Württemberg, die Universität Heidelberg und Stadt Heidelberg haben eine Umsetzungsvereinbarung zur Entwicklung des Universitätscampus Im Neuenheimer Feld/ Neckarbogen erarbeitet. Sie legen darin fest, weiterhin eng bei der Campus-Entwicklung zusammen zu arbeiten.
Die Beteiligung wird im Sinne der Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung

Förderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen und Vereinen | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Leben/Foerderprogramm+Energieeffizienz+in+Unternehmen+und+Vereinen.html

Die Stadt Heidelberg hat sich mit dem Masterplan 100% Klimaschutz dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2050 die Gesamt-CO2-Emissionen um 95% und den Energiebedarf um 50% zu reduzieren. Ein nicht unerheblicher Anteil der CO2-Emissionen fällt in Produktionshallen, Büroräumen und ähnlichem von Unternehmen und Vereinen mit Liegenschaften in Heidelberg an. Ein häufiges Hemmnis bei Investitionen in die Energieeffizienz ist ihre relativ lange Amortisationszeit im Verhältnis zu den kurzen Produktzyklen und Amortisationserwartungen in vielen, insbesondere gewerblichen Bereichen. Die Stadt Heidelberg bezuschusst Investitionen, die ein erhebliches Einsparpotenzial an Energie oder CO2-Emissionen mit sich bringen, wodurch deren Amortisationszeiten verkürzt werden können.
Standort Heidelberg im Einsatz bleibt und bei Bedarf durch Reparaturmaßnahmen erhalten wird

Bundestagswahl | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Bundestagswahl.html

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die 598 Abgeordneten werden auf vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt; Überhangmandate sind möglich. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Mit ihrer Erststimme bestimmen die Wähler/innen ihren Wahlkreisbewerber. Mit der Zweitstimme entscheiden sie über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.​ Briefwahl ist möglich. Briefwahl kann beantragt werden.
Wann wird gewählt?

Bundestagswahl | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Bundestagswahl.html

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die 598 Abgeordneten werden auf vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt; Überhangmandate sind möglich. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Mit ihrer Erststimme bestimmen die Wähler/innen ihren Wahlkreisbewerber. Mit der Zweitstimme entscheiden sie über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.​ Briefwahl ist möglich. Briefwahl kann beantragt werden.
Wann wird gewählt?

Zuschüsse und andere Zuwendungen | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/zuschuesse+und+andere+zuwendungen.html

Die Stadt Heidelberg fördert mehr als 400 Zuwendungsempfänger. Um die Verwaltungspraxis zu vereinheitlichen und im Sinne der Gleichbehandlung mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Gemeinderat die Rahmenrichtlinie Zuwendungen beschlossen, die zum 1. Januar 2016 in Kraft trat.
befasst sich nicht mit der Frage, ob und in welcher Höhe eine Institution gefördert wird