Das josephinische Ehepatent – Ehesachen kamen vor staatliche Gerichte | Die Welt der Habsburger https://www.habsburger.net/de/objekte/das-josephinische-ehepatent-ehesachen-kamen-vor-staatliche-gerichte
Beim 1783 erlassenen Ehepatent ging es um eine klare Trennung zwischen kirchlichem Ehesakrament und staatlichem Ehevertrag. Die Ehegerichtsbarkeit ging von den Diözesangerichten an die staatlichen Gerichtshöfe über. Das Gesetz lehnte sich weiterhin stark an religiöse Vorstellungen an; die Zivilehe war damit noch nicht geschaffen.
Das habsburgische Humankapital Kapitel Es wird geheiratet, es wird geschieden
