Artikel 7: Schulwesen – Grundrechte für Kinder | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel7-schulwesen?kontrast=1&cHash=06706be21c9fbd46028b92e9dc70b9a6
– der Staat hat das Recht zu regeln, was an unseren Schulen gelernt und gelehrt wird
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