Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/547/zustaendigestelle/89/familienname_eines_kindes_durch_alleinsorgeberechtigten_elternteil_aendern.html
Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft
