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Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme – Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss getroffen. – Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme
