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Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Gotha.

https://www.gotha.de/de/oeffentliche-auslegungen.html

Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme – Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss getroffen. – Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe – Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (6) BauGB nicht fristgerecht – Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Gotha.

https://www.gotha.de/de/oeffentliche-auslegungen/planverfahren-zur-aufstellung-der-9-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-fuer-den-bereich-sondergebiet-erneuerbare-energien-gleichenstrasse-der-stadt-gotha.html

Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme – Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss getroffen. – Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe – Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (6) BauGB nicht fristgerecht – Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Gotha.

https://www.gotha.de/de/oeffentliche-auslegungen/amtliche-bekanntmachung-planverfahren-zur-aufstellung-der-9-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-fuer-den-bereich-sondergebiet-erneuerbare-energien-gleichenstrasse-der-stadt-gotha.html

Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme – Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss getroffen. – Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe – Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (6) BauGB nicht fristgerecht – Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme