Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Gotha. https://www.gotha.de/de/oeffentliche-auslegungen.html
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme – Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss getroffen. – Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe – Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (6) BauGB nicht fristgerecht – Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme
