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Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften – Stadt Gera

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Unter dem Begriff Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft versteht man die elterliche Verantwortung für Minderjährige anstelle der leiblichen Eltern vollumfänglich (Amtsvormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge betreffend (Ergänzungspflegschaft).
Bestellte Amtsvormundschaft Die bestellte Amtsvormundschaft wird durch eine Anordnung