Sterbefall; Anzeige | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/sterbefall-anzeige-3632/
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Zu diesem Zweck wird die Verwaltung der Einrichtung Daten über den Verstorbenen erheben