Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/bussgeldbescheid-bei-ordnungswidrigkeit-einspruch-2847/
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Sie wird in einem Verfahren mit verwaltungsrechtlichem Einschlag verfolgt.