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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung-durch-eu-buerger-27275/

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Bei der  Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich

Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fuehrungszeugnis-beantragung-eines-europaeischen-fuehrungszeugnisses-29765/

Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 
Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird

Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/dauergruenland-und-dauergruenlandbrachen-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-fuer-die-umwandlung-100526/

Sie können eine Ausnahme vom Verbot einer Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen in Ackerland oder Dauerkulturen beantragen.
Die Bewertung wird durch die untere Naturschutzbehörde vorgenommen.

Fahrlehrerlaubnis; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fahrlehrerlaubnis-beantragung-der-anerkennung-einer-auslaendischen-berufsqualifikation-27270/

Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – eine Fahrlehrerlaubnis erhalten.
Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt.