Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/wohnberechtigungsschein-und-benennung-fuer-wohnung-beantragung-1902/
Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.
Vermittlung einer Wohnung Beschreibung Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag
