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Änderung der Schiedsgerichtsordnung – Ermöglichung der Kommunikation in Textform | FDP

https://www.fdp.de/antrag/aenderung-der-schiedsgerichtsordnung-ermoeglichung-der-kommunikation-textform?antragsbuch=10249

Änderung der Schiedsgerichtsordnung – Ermöglichung der Kommunikation in Textform 1. Füge ein in § 13 Absatz 3 Satz 1 Schiedsgerichtsordnung nach „den Verfahrensbeteiligten“: „in Textform nach § 18
(4) Zugestellt wird durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein.