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Bebauungsplan  Nr. 195 – „Margarethenstraße/Klostersande“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten) / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C2326.7147.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Begrenzt wird dieser im Süden durch die Margarethenstraße (Stadtmitte), im Nordwesten – Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 195 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften – Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird
Begrenzt wird dieser im Süden durch die Margarethenstraße (Stadtmitte), im Nordwesten