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Resolution "Umfassende Verpflichtungen zur Barrierefreiheit schaffen und Diskriminierungsschutz stärken" – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/resolution/vbt-2018-res-barr-disk.html

Fehlende Barrierefreiheit bedeutet Diskriminierung und Exklusion. Es ist überfällig, die gesetzlichen Regelungen, insbesondere im 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), weiterzuentwickeln.
wenn der barrierefreie Zugang von Anfang an mitgedacht und konsequent umgesetzt wird

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Mediendienste – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/mediendienste.html

Teilhabe an Kultur und Informationen ist ein zentrales Menschenrecht. Damit blinde und sehbehinderte Menschen dieses Recht wahrnehmen können, müssen audio-visuelle Medien, also zum Beispiel das Fernsehen, Radio oder Streamingdienste, barrierefrei sein. Die EBU hat erfolgreich durchgesetzt, dass die europäischen Vorgaben für diese Mediendienste seit 2018 mehr Barrierefreiheit fordern.
Die Neufassung des Artikels ist wesentlich verbindlicher formuliert und wird um Dokumentationspflichten

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