Das Wahlrecht: nicht für alle https://www.dbjr.de/artikel/das-wahlrecht-nicht-fuer-alle
Junge Menschen unter 18 Jahren in Deutschland können und wollen wählen. Sie dürfen es jedoch nicht. Jedenfalls nicht zur Wahl des Deutschen Bundestages. Während zu vielen Kommunal- und Landtagswahlen – und seit kurzem auch zur Europawahl – junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen, ist es ihnen bei der Bundestagswahl weiterhin verwehrt. Der Beitrag ist am 22.9.23 im Blog Wertejahre erschienen.
andersrum und richtiger formuliert: Ob ihnen das Wahlrecht weiterhin vorenthalten wird
