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Christian Schmidt MdB: „Auch Bäckereien und Konditoreien mit Café erhalten „Novemberhilfe“

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/132/index.php

„Es gibt Unsicherheiten bei Bäckereien, Konditoreien oder Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss- oder Cafébetrieb, ob sie auch die „Novemberhilfen“ des Bundes bekommen können, weil das Café oder die Imbißtische ja nicht genutzt werden dürfen. Die Antwort ist: Ja, soweit eben vor Ort ein Angebot für den Verzehr von Speisen und Getränken besteht. Diese Einrichtungen werden auch als Gastronomiebetriebe betrachtet. Soweit sie durch Schließungsanordnungen der Länder diesen Teil ihres Geschäftsbetriebs im November einstellen müssen, sind sie bei der „Novemberhilfe“ antragsberechtigt“, erklärt Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB.
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Beendigung des Kükentötens

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/108/index.php

„Mit Genugtuung lese ich, daß die Bundeslandwirtschaftsministerin einen Gesetzentwurf zur Beendigung der systematischen Tötung von männlichen Eintagsküken vorgelegt hat. Sie setzt damit konsequent den Weg fort, den ich schon in meiner Amtszeit beschritten habe: technische Möglichkeiten entwickeln, die schon im Hühnerei vor dem Ausbrüten erkennen lassen, ob das Küken männlich oder weiblich würde und damit das Töten männlicher Küken zu beenden.
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Christian Schmidt MdB: „Auch Bäckereien und Konditoreien mit Café erhalten „Novemberhilfe“

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/132/1_datenschutz_Datenschutz-ist-uns-wichtig.html

„Es gibt Unsicherheiten bei Bäckereien, Konditoreien oder Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss- oder Cafébetrieb, ob sie auch die „Novemberhilfen“ des Bundes bekommen können, weil das Café oder die Imbißtische ja nicht genutzt werden dürfen. Die Antwort ist: Ja, soweit eben vor Ort ein Angebot für den Verzehr von Speisen und Getränken besteht. Diese Einrichtungen werden auch als Gastronomiebetriebe betrachtet. Soweit sie durch Schließungsanordnungen der Länder diesen Teil ihres Geschäftsbetriebs im November einstellen müssen, sind sie bei der „Novemberhilfe“ antragsberechtigt“, erklärt Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB.
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Christian Schmidt MdB: „Auch Bäckereien und Konditoreien mit Café erhalten „Novemberhilfe“

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/132/Christian-Schmidt-MdB-Auch-Baeckereien-und-Konditoreien-mit-Caf-erhalten-Novemberhilfe.html

„Es gibt Unsicherheiten bei Bäckereien, Konditoreien oder Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss- oder Cafébetrieb, ob sie auch die „Novemberhilfen“ des Bundes bekommen können, weil das Café oder die Imbißtische ja nicht genutzt werden dürfen. Die Antwort ist: Ja, soweit eben vor Ort ein Angebot für den Verzehr von Speisen und Getränken besteht. Diese Einrichtungen werden auch als Gastronomiebetriebe betrachtet. Soweit sie durch Schließungsanordnungen der Länder diesen Teil ihres Geschäftsbetriebs im November einstellen müssen, sind sie bei der „Novemberhilfe“ antragsberechtigt“, erklärt Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB.
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Beendigung des Kükentötens

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/108/Beendigung-des-Kuekentoetens.html

„Mit Genugtuung lese ich, daß die Bundeslandwirtschaftsministerin einen Gesetzentwurf zur Beendigung der systematischen Tötung von männlichen Eintagsküken vorgelegt hat. Sie setzt damit konsequent den Weg fort, den ich schon in meiner Amtszeit beschritten habe: technische Möglichkeiten entwickeln, die schon im Hühnerei vor dem Ausbrüten erkennen lassen, ob das Küken männlich oder weiblich würde und damit das Töten männlicher Küken zu beenden.
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Korrektur an den Gewässerrandstreifen war zielführend

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/135/index.php

„Das Ergebnis der Korrektur an den „Gewässerrandstreifen“ im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim halte ich für zielführend“, erklärte Bundesminister a.D. Christian Schmidt, MdB, zu einer neuen Gewässerrandstreifenkarte des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach. Auslöser einer regelrechten Unmutswelle in der Landwirtschaft war die Auflage aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Demnach wurde im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert, dass ab 1. August 2019 Landwirte verpflichtet sind, entlang von Gewässern aller Art „Schutzstreifen“ einzuhalten, auf denen weder eine gartenbauliche noch eine ackerbauliche Nutzung erlaubt ist.
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