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Klare Berufsbezeichnung für unabhängige Anlageberatung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/wirksam-regieren/klare-berufsbezeichnung-fuer-unabhaengige-anlageberatung-427642

Am 1. August 2014 trat das Gesetz zur Honorarberatung in Kraft. Damit wurde erstmals das eigenständige Berufsbild eines unabhängigen Anlageberaters geschaffen. Das Gesetz bestimmt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen und unabhängig von Provisionszahlungen der Anbieter von Finanzanlageprodukten sein müssen. Dies spiegelt sich in der Bezeichnung „Honorar-Berater“ wider. Allerdings assoziieren Verbraucher mit dieser Bezeichnung häufig nur die Kostenpflichtigkeit des Angebots, nicht aber die vorhandene Unabhängigkeit und nachgewiesene Qualifikation.
berücksichtigt Produkte unterschiedlicher Anbieter Die fachliche Eignung des Beraters wird

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Informationen verständlicher aufbereitet

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/informationen-verstaendlicher-aufbereitet-422452

Produktinformationsblätter und Beratungsprotokolle machen Finanzprodukte transparenter. Verbraucher sind damit vor Falschberatung und Risiken geschützt. Die Bundesregierung, Verbraucherverbände und die Finanzbranche haben sich auf noch verständlichere Formulierungen geeinigt.
Künftig einheitliche und verständliche Gestaltung Ein Glossar wird es den Autoren

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