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Sammeln mit allen Sinnen – Briefmarken sammeln und bewerten

https://www.briefmarken.de/briefmarken-sammeln/neuigkeiten/2294-sammeln-mit-allen-sinnen

Was haben Briefmarken mit Hirnforschung zu tun? Eine ganze Menge wie uns Hanspeter Reiter erklärt. Nachdem er in der MICHEL-Rundschau in zwei Berichten die vielen Möglichkeiten erläutert, das Gehirn beim Briefmarkensammeln zu trainieren und positiven Einfluss auf den eigenen Dopamin-Haushalt zu nehmen, zeigt der Dialog-Profi in diesem Kurz-Video, wie „Sammeln mit allen Sinnen“ funktioniert.
Bei so vielen positiven Effekten wird sich mancher Sammler ab sofort sicherlich noch

Halloween-Rabatt im MICHEL-Shop – Briefmarken sammeln und bewerten

https://www.briefmarken.de/briefmarken-sammeln/neuigkeiten/1892-halloween-rabatt-im-michel-shop

Trauen Sie sich zu Halloween in den MICHEL-Shop und sichern Sie sich 15% Rabatt auf alles! Egal ob reduzierte MICHEL-Bücher, Zubehör, Zeitschriften oder ein Online-Abonnement – noch bis zum 4. November 2018 sparen Kunden schrecklich viel, wenn sie den Gutscheincode HalloMICHEL bei der Bestellung angeben.
einfach am Ende der Bestellung in das vorgesehene Gutscheinfeld ein und der Rabatt wird

Neue Karte für Packstationen – Briefmarken sammeln und bewerten

https://www.briefmarken.de/briefmarken-sammeln/neuigkeiten/1673-neue-karte-fuer-packstationen

Die Deutsche Post vereinfacht die Abholung an den Packstationen. Sie führt eine neue Kundenkarte mit Barcodefeld neben dem Magnetstreifen ein. Durch Einscannen des Barcodes und Eingabe der jeweiligen sendungsbezogenen mobilen Transaktionsnummer (mTAN) bleibt die Zwei-Faktor-Authentifizierung erhalten.
Bestandskunden bekommen sie, wenn die alte Karte defekt wird oder verloren geht.

Pension mit 55 – Briefmarken sammeln und bewerten

https://www.briefmarken.de/briefmarken-sammeln/neuigkeiten/1075-pension-mit-55

Auch in Zukunft sollen Beamte der ehemaligen Deutschen Bundespost mit 55 Jahre in den Ruhestand treten können, wenn sie zum Personalüberhang zählen. Das Bundesministerium der Finanzen möchte die Ende 2016 ausgelaufene Regelung auf Initiative der drei Nachfolgeunternehmen Deutsche Post, Telekom und Postbank sowie der Gewerkschaften rückwirkend verlängern.
Aufnahme einer vergleichbaren Tätigkeit für mindestens zwölf Monate vorgeschrieben wird