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Niederlage für Hermes – Briefmarken sammeln und bewerten

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15 ehemalige und aktuelle Kurierfahrer von Hermes in Großbritannien sind rechtlich Angestellte und keine Selbstständigen. Das urteilte das Arbeitsgericht in Leeds. Hermes muss den Fahrern daher den gesetzlichen Mindestlohn zahlen und den vorgeschriebenen Mindesturlaub gewähren.
Hermes wird gegen das Urteil voraussichtlich Berufung einlegen.