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Gesetzliche Bestimmungen | BFN

https://www.bfn.de/gesetzliche-bestimmungen

Bis gentechnisch veränderte Lebens- oder Futtermittel auf den Markt gebracht werden dürfen, durchlaufen die entsprechenden gentechnisch veränderten Organismen (bisher sind dies transgene Pflanzen) verschiedene nationale und EG-weite Zulassungsverfahren. Das BfN ist neben anderen nationalen Behörden an verschiedenen Verfahren bei der Zulassung von GVO auf nationaler und auf EG-Ebene beteiligt und legt bei der Prüfung der Antragsunterlagen dabei den Schwerpunkt auf den Schutz der Umwelt und der Natur. Federführende Behörde in Deutschland ist seit dem 01. April 2004 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
In der gentechnikrechtlichen Genehmigung wird u.a. geregelt, für welche Anwendung

Konsum naturverträglich gestalten: Handlungsempfehlungen für ausgewählte Produkte | BFN

https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/konsum-naturvertraeglich-gestalten-handlungsempfehlungen-fuer-ausgewaehlte

Vorherrschende Konsummuster tragen zum globalen Verlust der biologischen Vielfalt bei. Im Forschungsprojekt werden diese Auswirkungen anhand der drei Fallbeispiele Palmöl, Soja und Shrimp quantifiziert und politikrelevante Maßnahmenempfehlungen entwickelt, um deren Konsum naturverträglicher zu gestalten.
Umgesetzt wird das Vorhaben vom Berliner Institut für ökologische Wirtschaftsforschung