EuGH: Das Unionsrecht verbietet die Werbungsbezeichnung "hautfreundlich" für Biozidprodukte https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-das-unionsrecht-verbietet-die-werbungsbezeichnung-hautfreundlich-fuer-biozidprodukte
Der EuGH hat am 20. Juni 2024 (C-296/23) festgestellt, dass die Bewerbung eines Biozidproduktes, also z.B. eines Desinfektionsmittels, mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ nicht mit Unionsrecht vereinbar ist.
Geregelt wird das unionsrechtlich durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen
