Der EuGH hat in der Rechtssache Royal Football Club Seraing (Az.: C-600/23) am 01.08. entschieden, dass nationale Gerichte von EU-Mitgliedstaaten Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs (Court of Arbitration for Sport, CAS) auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien der öffentlichen Ordnung der Union überprüfen dürfen – selbst wenn diese Entscheidungen bereits vom Schweizer Bundesgericht bestätigt wurden. Damit stärkt der Gerichtshof die Rechte von Sportlern und Vereinen innerhalb der EU, den Binnenmarkt und die Rechtssicherheit.
Ausblick Für Sportverbände bedeutet das Urteil keine Entwarnung: Wird ein Athlet