EuGH Urteil vom 20.09.2022 https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-urteil-vom-20-09-2022
Die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte. Dies entschied der EuGH vor einigen Wochen (Urteil vom 20.09.2022 – C-793/19, C-794/19 u.a.).
Ermöglicht wird insbesondere die Erstellung eines Profils von der betroffenen Person
