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EuGH: Fluggastrechte und "außergewöhnliche Umstände"

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-und-fluggastrechte-und-aussergewoehnliche-umstaende

Der EuGH (Urteil vom 16.05.2024 – Az. C-405/23) hat mal wieder zur sog. Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11.02.2004) entschieden. Diesmal ging es um den Ausschluss von Ausgleichszahlungsansprüchen des Fluggastes wegen „außergewöhnlichen Umständen“. Diese können – so der EuGH – auch darin begründet sein, dass der Flughafenbetreiber nicht genügend Personal für die Gepäckverladung hat. Das Luftfahrtunternehmen, dessen Flug aufgrund eines solchen außergewöhnlichen Umstands eine große Verspätung hatte, muss jedoch zur Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste nachweisen, dass sich dieser Umstand auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären und dass es gegen dessen Folgen die der Situation angemessenen Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen hat.
bei dem fraglichen Personalmangel um einen außergewöhnlichen Umstand“ handelt, wird

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Jugend Aktiv Plus – Wege in die Zukunft!

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Endlich volljährig, die Schule beenden, eine eigene Wohnung suchen und den Übergang in Ausbildung und Beruf schaffen: In dieser Lebensphase stecken viele Chancen, sie stellt zahlreiche junge Menschen aber auch vor Herausforderungen, die sie allein nicht meistern können.
AKTIV PLUS ein wichtiger Baustein zum postulierten Ziel Hamburgs „Jede und Jeder wird

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Aktuelle Entwicklungen der Rechte der Fluggäste im Flugverkehr unter Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19

https://infopoint-europa.de/de/articles/aktuelle-entwicklungen-der-rechte-der-fluggaeste-im-flugverkehr-unter-beruecksichtigung-der-auswirkungen-von-covid-19e

Welche Rechte stehen Fluggästen im Flugverkehr unter der Berücksichtigung der Auswurkungen von COVID-19 zu?  Im nachfolgenden Beitrag finden Sie umfassende Informationen zur Rechtsprechung des EuGH und einen Überblick zu Ansprüchen aus der Fluggastrechte-Verordnung.
Fluggäste, deren Flug durch ein mitgliedstaatliches Luftfahrtunternehmen ausgeführt wird

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Internationaler Schutz aufgrund sexueller Orientierung – EuGH zu Homosexualitätstests in Asylverfahren

https://infopoint-europa.de/de/articles/internationaler-schutz-aufgrund-sexueller-orientierung-eugh-zu-homosexualitaetstests-in-asylverfahren

Am 25. Januar 2018 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) ein Urteil (Rechtssache C-473/16), wonach psychologische Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung von AsylbewerberInnen verboten sind. Laut EuGH ist die Durchführung solcher Tests ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privatleben und damit unvereinbar mit den europäischen Grundrechten. Ähnlich entschied der EuGH bereits 2014: Zwar dürfen die Behörden den Fluchtgrund der Verfolgung aufgrund von Homosexualität überprüfen, aber nur unter Beachtung der Grundrechte des Asylsuchenden. 
Genfer Flüchtlingskonvention verankert, wann ein Mensch als Flüchtling anerkannt wird

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