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Jugend Aktiv Plus – Wege in die Zukunft!

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Endlich volljährig, die Schule beenden, eine eigene Wohnung suchen und den Übergang in Ausbildung und Beruf schaffen: In dieser Lebensphase stecken viele Chancen, sie stellt zahlreiche junge Menschen aber auch vor Herausforderungen, die sie allein nicht meistern können.
AKTIV PLUS ein wichtiger Baustein zum postulierten Ziel Hamburgs „Jede und Jeder wird

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Kompetenzausübungsregeln im EU- Vertrag- Zur Bedeutung des Subsidaritätsprinzips

https://infopoint-europa.de/de/articles/kompetenzausuebungsregeln-im-eu-vertrag-zur-bedeutung-des-subsidaritaetsprinzips

1.       Einleitung: Zur Kompetenzordnung der Europäischen UnionDie Union darf gemäß Art. 5 Abs. 1 EUV nur im Rahmen der ihr durch die Mitgliedsstaaten vertraglich übertragenen Zuständigkeiten tätig werden („Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“). Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.Die Zuständigkeiten beziehungsweise Verbandskompetenzen der Europäischen Union (Union) sind im Katalog der Art. 2 ff. AEUV ausdrücklich geregelt. Die Kompetenznormen bestimmen, zu welcher Art von Handlung die Union berechtigt ist. Damit soll die Selbstermächtigung der Gesetzgebungsorgane ebenso ausgeschlossen werden wie kompetenzloses Handeln. Ausschließliche Kompetenzen der Union (Art. 2 Abs. 1 AUEV) entfalten eine Sperrwirkung gegenüber den Mitgliedsstaaten, die in diesen Bereichen gesetzgeberisch nicht tätig werden dürfen. Im Bereich der geteilten Kompetenzen (Art. 2 Abs. 2, Art. 4 Abs. 2 AEUV) können dagegen sowohl Union als auch die Mitgliedsstaaten gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtakte erlassen. Hiervon erfasst werden sowohl konkurrierende und parallele Kompetenzen. Auf die (bestehenden) Unionskompetenzen bauen die sogenannten Kompetenzausübungsregeln auf.
Kompetenzausübungsregeln im EU-Vertrag Die Ausübung der Unionskompetenzen wird durch

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100 Tage im Amt

https://infopoint-europa.de/de/articles/von-der-leyens-zweite-amtszeit

Am 1. Dezember 2024 trat Ursula von der Leyen ihre zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission an. Während ihr Antrittsprogramm deutlich die wirtschaftliche Entwicklung in den Mittelpunkt stellte, fordern neue geopolitische Realitäten 100 Tage später ein radikales Umdenken.
Die schnelle Umstellung auf eine stärker aufgerüstete Union wird mit Herausforderungen

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