Transparentere Rabattangaben https://infopoint-europa.de/de/articles/unternehmen-muessen-rabatte-auf-den-niedrigsten-preis-in-den-letzten-30-tagen-beziehen
Der EuGH hat am 26. September 2024 entschieden, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage Bezugspunkt für Rabattangaben sein muss. Die Angabe im „Kleingedruckten“ genügt nicht.
Landgericht Düsseldorf In dem Rechtsstreit, der vor dem Landgericht Düsseldorf geführt wird
