Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung https://infopoint-europa.de/de/articles/rechtmaessigkeit-der-vorratsdatenspeicherung
Der EuGH (Urteil vom 30.04.2024 – Az. C-470/21) entschied, dass IP-Adressen von nun an zur Bekämpfung jeglicher Straftaten vorbeugend gespeichert werden dürfen. Damit wich der EuGH von seiner bisher restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ab.
entschied, bleibt abzuwarten, ob hier künftig noch eine Gesetzesänderung vorgenommen wird