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EuGH – Verbraucher kann den Reiseveranstalter an seinem Wohnsitz verklagen

https://infopoint-europa.de/de/articles/der-verbraucher-kann-den-reiseveranstalter-an-seinem-wohnsitz-verklagen

Mit Urteil vom 29. Juli 2024 hat der EuGH in der Rechtssache C-774/22 entschieden, dass der Verbraucher bzw. die Verbraucherin bei einer Auslandsreise den Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagen.
Normalerweise wird die inländische örtliche Gerichtszuständigkeit nach der deutschen

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