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BMUKN: Einschätzung des Gefährdungspotentials semipolarer polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) für Umwelt und Verbraucher und Regulierungsbedarf unter der REACH-Verordnung | FKZ-Bericht

https://www.bundesumweltministerium.de/download/einschaetzung-des-gefaehrdungspotentials-semipolarer-polyzyklischer-aromatischer-kohlenwasserstoffe-pak-fuer-umwelt-und-verbraucher-und-regulierungsbedarf-unter-der-reach-verordnung

Das Projekt befasst sich mit der Identifizierung und (öko-)toxikologischen Charakterisierung von semipolaren polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in steinkohle- und mineralöl- basierten UVCB (Substances of unknown or variable
prioritären semipolaren PAC kommt auf Basis der begrenzten Untersuchungen Benzo[b]

BMUKN: Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/verordnung-ueber-das-verbot-des-inverkehrbringens-von-bestimmten-einwegkunststoffprodukten-und-von-produkten-aus-oxo-abbaubarem-kunststoff

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung ist der erste Schritt zur Umsetzung der Maßnahmen über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.
Artikel 5 haben die EU-Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen bestimmten in Teil B

BMUKN: Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels | Förderprogramm

https://www.bundesumweltministerium.de/programm/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels

Im Rahmen dieses Programms werden innovative Konzepte und Modellprojekt gefördert, die die Fähigkeit regionaler oder lokaler Akteure zur Anpassung an Folgen des Klimawandels stärken.
Natürlichen Klimaschutz FSP A.3 Ausgewählte Maßnahme (naturbasiert) Förderschwerpunkt B:

BMUKN: Zusammenarbeit bei Umweltprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich | Download

https://www.bundesumweltministerium.de/download/zusammenarbeit-bei-umweltpruefungen-im-deutsch-niederlaendischen-grenzbereich

Nach der UVP-Richtlinie und der SUP-Richtlinie sowie nach der Espoo-Konvention und dem SEA-Protokoll bedarf es sowohl bei Vorhaben als auch bei Plänen und Programmen mit möglichen erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen einer
1888 300 – 3428/ -3429 Mail: poststelle@bmvi.bund.de Hinweis zu Anhang I, Teil B