Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/umweltschutz/naturschutz/landschaftsschutzgebiet.html
Vor Ausführung eines Vorhabens in einem Landschaftsschutzgebiet muss bei der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) eine naturschutzrechtliche Bewilligung beantragt werden. Schädigende Eingriffe sind grundsätzlich unzulässig.
B.
