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Entgeltfortzahlungen für Arbeitnehmer*innen in Einsatzorganisationen – Antrag auf Abgeltung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/finanzwesen/entgeltfortzahlung/freiwillige-helfer.html

Als Dienstgeberin oder Dienstgeber können Sie um eine Abgeltung ansuchen, wenn bei Ihnen beschäftigte Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer an der Diensterfüllung verhindert sind, weil sie als Einsatzkräfte gebraucht werden (Katastrophenfondsgesetzes 1996).
B. Mitglieder des "Team Österreich") gezählt.