Grundsteuer Festsetzung | Startseite https://www.usingen.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:2336/grundsteuer-festsetzung/
Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt – forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A), Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B) – (land- und forstwirtschaftliche Flächen, Stückländereien) sowie der Grundsteuer B – Anhand des Grundsteuermessbetrages wird der Hebesatz der Stadt Usingen bzw.
Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt
