Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/41.04
Die Hausordnung wird vom Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin erlassen.
Die Hausordnung wird vom Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin erlassen.
Der Unterricht wird derzeit vom Förderverein der Westfälischen Schule für Musik großzügig
Tagesordnung öffentlich mit EIN Einladung öffentlich mit 2024-03-20 Antrag CDU Münster wird
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