Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Investitionszuschuss-der-KfW-fuer-Massnahmen-zur-Barrierereduzierung-und-zum-Einbruchschutz-in-bestehenden-Wohngebaeuden-aus-Mitteln-des-Bundes/
Antragsberechtigung: Der Zuschuss wird nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
