Bekanntmachung zu B-0498/2024 – Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.20362.1&kuo=2&sub=0
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Es wird damit …
Es wird damit bestÀtigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht
eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt Die Annahme als Kind (Adoption) wird
in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan – B-437/2023) öffentlich auszulegen. – Aus diesen GrÃŒnden wird der Entwurf des B-Plans, bestehend aus der Planzeichnung – ZusÀtzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen fÃŒr jedermann – Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung
in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan
In Brandenburg wird bei Mitgliedern der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften
Bei glaubensverschiedenen Ehegatten wird ein besonderes Kirchgeld erhoben.
B-0401/2022/1) öffentlich auszulegen. – § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird der Entwurf der ErgÀnzungssatzung mitsamt den weiteren – Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird – hrleistet werden, dass eine geordnete stÀdtebauliche Entwicklung sichergestellt wird – , die Belange des Umweltschutzes berÃŒcksichtigt werden und dafÃŒr gesorgt wird,
B-0401/2022/1) öffentlich auszulegen.
in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan – B-437/2023) öffentlich auszulegen. – Aus diesen GrÃŒnden wird der Entwurf des B-Plans, bestehend aus der Planzeichnung – ZusÀtzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen fÃŒr jedermann – Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung
in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan
in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan – B-437/2023) öffentlich auszulegen. – Aus diesen GrÃŒnden wird der Entwurf des B-Plans, bestehend aus der Planzeichnung – ZusÀtzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen fÃŒr jedermann – Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung
in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan
B-0401/2022/1) öffentlich auszulegen. – § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird der Entwurf der ErgÀnzungssatzung mitsamt den weiteren – Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird – hrleistet werden, dass eine geordnete stÀdtebauliche Entwicklung sichergestellt wird – , die Belange des Umweltschutzes berÃŒcksichtigt werden und dafÃŒr gesorgt wird,
B-0401/2022/1) öffentlich auszulegen.