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Grabarten / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.902.1&object=tx%7C2751.902.1

Die richtige Auswahl einer Grabstelle und gewÌnschten Grabart ist fÌr den Trauerprozess eine wichtige Voraussetzung. Ein fester Ort des Gedenkens leistet einen wertvollen Beitrag fÌr die TrauerbewÀltigung, bietet dieser Ort doch den persönlichen Bezug zum Verstorbenen. Mit der individuellen Auswahl seiner Grabart kann jeder nach seinen WÌnschen Gestaltung und Pflege der Grabstelle fÌr sich festlegen. Die Neubrandenburger Friedhöfe geben eine vielseitige Auswahl an Grabarten, nach denen die BestattungsplÀtze ausgewÀhlt werden können. Nutzen Sie hierzu das Beratungsangebot der Friedhofsverwaltung. WÌnsche und Vorstellungen können vor Ort gemeinsam erlÀutert werden. WÀhlen Sie zwischen den Grabarten: NÀheres lesen Sie in: § 12 der Friedhofssatzung der Stadt Neubrandenburg und Gemeinschaftsanlagen § 15 der Friedhofssatzung der Stadt Neubrandenburg
Bestattet wird in der Reihe.

Gedenkort – FÃŒnfeichen / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Sport-Kultur/Gedenken-Erinnern-/Gedenk-und-Erinnerungsorte/?La=1

Die Mahn- und GedenkstÀtte FÃŒnfeichen befindet sich am sÃŒdlichen Stadtrand Neubrandenburgs. Es ist ein Ort der Trauer und des Gedenkens. 1990 wurde durch die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten nach vielen Jahren des Verschweigens die Voraussetzung zur Gestaltung der Gedenkanlage geschaffen. Mehr als zehntausend Tote sind auf den drei Grabfeldern im Wald von FÃŒnfeichen beerdigt. Kriegsgefangenenfriedhof Nördlicher Friedhof des NKWD-Lagers von 1945 SÃŒdlicher Friedhof des NKWD-Lagers 1946 – 1948
Lagern 120 000 Gefangene aus zehn europÀischen Staaten und den USA inhaftiert. 1941 wird

Anmeldung der SchulanfÀnger fÌr das Schuljahr 2026/27 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Bildung/Schulen/Schulanmeldung/?La=1

Das Verfahren zur Anmeldung von SchulanfÀngern findet in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg kontaktlos Ìber eine Online-Anwendung statt. Die Sorgeberechtigten (i. d. R. die Eltern) von schulpflichtig werdenden Kindern, haben die Möglichkeit, zwischen sechs Grundschulen in TrÀgerschaft der Stadt Neubrandenburg zu wÀhlen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den GrundsÀtzen des Anmeldeverfahrens. NÀhere Hinweise entnehmen Sie bitte den Informationen zum Anmeldeverfahren der SchulanfÀngerinnen und SchulanfÀnger des Schuljahres 2026/27 (siehe Dokumente).
Sollte kein Änderungsbedarf bestehen, wird die Schulanmeldung des Schuljahres 2025