Änderungen fÌr Besitzer von Garagen, Bootsschuppen und BootsliegeplÀtzen ab 1. Januar 2023 / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5680.1&object=tx%7C3330.5680.1
Bootsschuppen und Stegen, die von der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vermietet werden, wird – Eine weitere Anpassung des Mietentgeltes fÃŒr die Mietobjekte wird derzeit nicht – – einen Antrag auf Mieterlass wegen Nichtnutzung zu stellen, der dann genehmigt wird
Bootsschuppen und Stegen, die von der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vermietet werden, wird
