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Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte) | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:936034-VLR/parkausweis-fuer-bewohner-bewohnerparkvorrechte/

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden. Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung.   
werden können: der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet, die Wohnung wird

Adoption eines deutschen Kindes – Beurkundung von Amts wegen | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:936100-VLR/adoption-eines-deutschen-kindes-beurkundung-von-amts-wegen/

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – einreichen. Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist – im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.