Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/560/familienname_eines_kindes_durch_einbenennung_aendern.html
Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft
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Ihre breite Palette an Dienstleistungen wird von einer vielfältigen Gruppe von Nutzern
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B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.
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Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft
Einrichtung der ehrenamtlich tätigen Seniorenvertretung der Residenzstadt Gotha und wird
Waren des täglichen Bedarfs vertreibt; das Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b
B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.