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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gelegentliches-feilbieten-von-waren-beantragung-einer-erlaubnis-103793/

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
B. Volks-, Jubiläums- oder Kirchweihfeste) oder aus besonderem Anlass (z. B.

Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/afrikanische-schweinepest-beantragung-der-benennung-durch-lebensmittelbetrieb-106648/

Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und  verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen. 
Diese wird mit einem Radius von ca. 15 km um den Fundort des infizierten Wildschweines

Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gefahrgutbefoerderung-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-fahrwegbestimmung-und-sonstigem-1799/

Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
Beförderungen einzuhalten, wobei keine zusätzliche behördliche Fahrwegbestimmung benötigt wird