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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gewerbebetrieb-beantragung-der-befristeten-fortfuehrung-ohne-qualifizierte-stellvertretung-115985/

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
dem Tode der/-s Gewerbetreibenden auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird