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Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/denkmalschutz-beantragung-eines-zuschusses-des-landesamts-fuer-denkmalpflege-24606/

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.
ggf. auch über eine denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung (mit-)entschieden wird

Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/tierschau-tierausstellung-tierboerse-anzeige-oder-beantragung-einer-genehmigung-3786/

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.
auch wenn sie an einer Tierbörse teilnehmen, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe b

Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kraftfahrzeug-beantragung-einer-nationalen-einzelbetriebserlaubnis-29671/

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Beschreibung Für Kraftfahrzeuge, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, wird

Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/grossraum-und-schwertransporte-beantragung-einer-erlaubnis-oder-einer-ausnahmegenehmigung-3836/

Für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
B. besonders breiten Transport oder einem besonders schweren Transport für die anderen