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Änderung der Bundessatzung – Konkretisierung des Verhältnisses der Bundessatzung zu nachgeordneten Satzungen | FDP

https://www.fdp.de/beschluss/aenderung-der-bundessatzung-konkretisierung-des-verhaeltnisses-der-bundessatzung-zu?antragsbuch=14802

1. § 28 Bundessatzung erhält folgende Fassung:§ 28 – Verhältnis der Bundessatzung zu nachgeordneten Satzungen(1) Die Satzungen der Landesverbände, ihrer Gliederungen und der Auslandsgruppen müssen mit
müssen, das mindestens ein Viertel der Antragsberechtigten betragen muss sowie b)